📋 Badeordnung

Die Freibadanlage des BĂ€dle e. V. Höfingen ist fĂŒr die Vereinsmitglieder ein Ort der sportlichen BetĂ€tigung, der Begegnung, der Erholung und Gesunderhaltung.

Diese Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Freibad.

Sie ist fĂŒr alle Besucher verbindlich!

Mit dem Betreten der Anlage erkennen die Besucher die Bestimmungen der Benutzungsordnung an.

  1. Badeanlage: Das BĂ€dle umfasst die Schwimmbecken mit Nebenanlagen, die Liegewiesen, alle zum Betrieb dienenden Einrichtungen, einschließlich der GelĂ€ndeflĂ€chen außerhalb der UmzĂ€unung, die im Eigentum des BĂ€dle stehen oder ihm zur Nutzung ĂŒberlassen sind. Die Benutzung der Einrichtungen in der Freibadanlage steht allen Mitgliedern in gleichem Maße zu.
  2. Aufsicht: Ein Aushang am Eingang informiert ĂŒber die Anwesenheit der Badeaufsicht. Den Anordnungen der Badeaufsicht, der Vorstandschaft und ihrer Beauftragten ist Folge zu leisten. Ein Mitglied, das gegen die Bestimmungen der Benutzungsordnung verstĂ¶ĂŸt, kann von der Freibadanlage verwiesen werden. Bei groben oder wiederholten VerstĂ¶ĂŸen kann der Ausschluss aus dem BĂ€dle e. V. erfolgen.
  3. Zugangsberechtigung
    1. Der Zugang zur Freibadanlage und deren Benutzung ist nur Mitgliedern mit dem gĂŒltigen Mitgliedsausweis gestattet. Kindern unter 7 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung ihrer Eltern oder einer geeigneten Aufsichtsperson gestattet. Die allgemeine Aufsichtspflicht durch die Erziehungsberechtigten bleibt hiervon unberĂŒhrt.
    2. Die Vorstandschaft entscheidet ĂŒber eine weitere Freigabe der Zugangsberechtigung in bestimmten FĂ€llen. Dies gilt insbesondere fĂŒr die DurchfĂŒhrung des Sportbetriebes, bei Veranstaltungen und sonstigen AnlĂ€ssen, die den Zugang fĂŒr Nichtmitglieder erlauben.
    3. Beauftragten der Vorstandschaft ist bei der DurchfĂŒhrung einer Kontrolle der Mitgliedsausweis auszuhĂ€ndigen.
    4. Bei einer missbrÀuchlichen Verwendung des Mitgliedsausweises, insbesondere durch die Weitergabe an Nichtmitglieder, kann der Ausweis eingezogen werden. Bei wiederholter Missachtung der Regeln zur Zugangsberechtigung kann das Mitglied aus dem BÀdle e.V. ausgeschlossen werden.
  4. Verhalten bei Nutzung der Schwimmbecken
    1. Die Benutzung der Schwimmbecken geschieht auf eigene Gefahr! Personen, die Nichtschwimmer sind oder das Schwimmen noch nicht sicher beherrschen, sind bei der Nutzung der Schwimmbecken durch geeignete Personen zu beaufsichtigen, die erforderlichenfalls eine Rettung durchfĂŒhren können. Dies gilt auch fĂŒr die Nutzung des Kinderschwimmbeckens.
    2. Das Verhalten an und in den Schwimmbecken ist so auszurichten, dass andere Personen nicht belÀstigt oder gefÀhrdet werden. Dies betrifft besonders das Einspringen in das Becken.
    3. GrundsĂ€tzlich ist die Mitnahme von SpielgerĂ€ten ins Wasser und das Ballspielen nicht untersagt. Es gilt dann aber besondere RĂŒcksichtnahme gegenĂŒber den anderen Nutzern des Schwimmbeckens. Bei erhöhtem Badebetrieb ist eine Mitnahme zu unterlassen.
    4. Jeder Badegast, muss Badebekleidung tragen, die keinen Anstoß erregt und den Anforderungen der Sauberkeit entspricht. Insbesondere SĂ€uglinge und Kleinkinder mĂŒssen Badebekleidung tragen, die eine Verunreinigung des Wassers verhindert.
    5. Jegliche Art von Verunreinigung des Wassers ist zu vermeiden! Jeder Badende hat sich vor Benutzung der Schwimmbecken abzuduschen. Unter den Duschen der Durchschreitebecken darf keine Seife oder Àhnliches verwendet werden.
    6. Die Benutzung der Schwimmbecken ist Personen mit ansteckenden Hautkrankheiten, VerbÀnden oder offenen Wunden untersagt.
  5. GrundsÀtzliches Verhalten in der Freibadanlage
    1. Die Benutzer haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit in der Freibadanlage widerspricht. Verunreinigungen oder Verschmutzungen sind zu vermeiden bzw. zu beseitigen. Das Mitbringen von Tieren ist untersagt.
    2. Jeder Besucher, der durch schuldhaftes Verhalten Einrichtungen in der Freibadanlage beschĂ€digt, zerstört, verunreinigt oder in sonstiger Weise verunstaltet, ist zur Herstellung des ursprĂŒnglichen Zustandes bzw. zum Schadensersatz verpflichtet.
    3. Auf dem gesamten GelĂ€nde des BĂ€dle e.V. besteht ein absolutes Rauchverbot. Diese Regelung erfolgt in Anlehnung an die aktuellen Bestimmungen des Landesnichtraucherschutzgesetzes Baden‑WĂŒrttemberg und stĂ€rkt konsequent den Gesundheits‑ und Jugendschutz sowie das Wohlbefinden aller BadegĂ€ste.
  6. Nutzung der Sammelumkleide- und SanitÀrrÀume, Familienkabinen
    1. Die Sammelumkleide- und SanitĂ€rrĂ€ume sind fĂŒr Damen und Herren getrennt und dĂŒrfen gegenseitig nicht betreten werden. Die SchließfĂ€cher sind bei Verlassen des Bades zu leeren. Dies gilt insbesondere bei Saisonende; der Vorstand behĂ€lt sich vor, die GegenstĂ€nde aus verschlossenen Umkleidekabinen nach Saisonende zu entsorgen, bzw. fĂŒr einen guten Zweck weiterzugeben.
  7. Verhalten bei UnglĂŒcks- oder NotfĂ€llen: Die anwesenden Mitglieder sind bei Ertrinkungsgefahr, UnglĂŒcks- und NotfĂ€llen gehalten, unverzĂŒglich Hilfe zu leisten bzw. geeignete Rettungs- und Hilfemaßnahmen einzuleiten. UnfĂ€lle sind dem Vorstand unverzĂŒglich in geeigneter Form mitzuteilen.
  8. Haftung
    1. FĂŒr SchĂ€den haftet der Betreiber nur, soweit sie auf einer vorsĂ€tzlichen oder grob fahrlĂ€ssigen Pflichtverletzung des Betreibers oder seiner Bediensteten beruhen.
    2. Eltern haften fĂŒr ihre Kinder.
    3. FĂŒr innerhalb der Freibadanlage aufbewahrte GegenstĂ€nde und Wertsachen haftet der Verein nicht.

Badeordnung so beschlossen am 24. Mai 2007.

GeĂ€ndert am 09.06.2026 gemĂ€ĂŸ Beschluss der Mitgliederversammlung