Badeordnung

Die Freibadanlage des Bädle e. V. Höfingen ist für die Vereinsmitglieder ein Ort der sportlichen Betätigung, der Begegnung, der Erholung und Gesunderhaltung.

Diese Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Freibad.

Sie ist für alle Besucher verbindlich!

Mit dem Betreten der Anlage erkennen die Besucher die Bestimmungen der Benutzungsordnung an.

  1. Badeanlage: Das Bädle umfasst die Schwimmbecken mit Nebenanlagen, die Liegewiesen, alle zum Betrieb dienenden Einrichtungen, einschließlich der Geländeflächen außerhalb der Umzäunung, die im Eigentum des Bädle stehen oder ihm zur Nutzung überlassen sind. Die Benutzung der Einrichtungen in der Freibadanlage steht allen Mitgliedern in gleichem Maße zu.
  2. Aufsicht: Ein Aushang am Eingang informiert über die Anwesenheit der Badeaufsicht. Den Anordnungen der Badeaufsicht, der Vorstandschaft und ihrer Beauftragten ist Folge zu leisten. Ein Mitglied, das gegen die Bestimmungen der Benutzungsordnung verstößt, kann von der Freibadanlage verwiesen werden. Bei groben oder wiederholten Verstößen kann der Ausschluss aus dem Bädle e. V. erfolgen.
  3. Zugangsberechtigung
    1. Der Zugang zur Freibadanlage und deren Benutzung ist nur Mitgliedern mit dem gültigen Mitgliedsausweis gestattet. Kindern unter 7 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung ihrer Eltern oder einer geeigneten Aufsichtsperson gestattet. Die allgemeine Aufsichtspflicht durch die Erziehungsberechtigten bleibt hiervon unberührt.
    2. Die Vorstandschaft entscheidet über eine weitere Freigabe der Zugangsberechtigung in bestimmten Fällen. Dies gilt insbesondere für die Durchführung des Sportbetriebes, bei Veranstaltungen und sonstigen Anlässen, die den Zugang für Nichtmitglieder erlauben.
    3. Beauftragten der Vorstandschaft ist bei der Durchführung einer Kontrolle der Mitgliedsausweis auszuhändigen. d) Bei einer missbräuchlichen Verwendung des Mitgliedsausweises, insbesondere durch die Weitergabe an Nichtmitglieder, kann der Ausweis eingezogen werden. Bei wiederholter Missachtung der Regeln zur Zugangsberechtigung kann das Mitglied aus dem Bädle e.V. ausgeschlossen werden.
  4. Verhalten bei Nutzung der Schwimmbecken
    1. Die Benutzung der Schwimmbecken geschieht auf eigene Gefahr! Personen, die Nichtschwimmer sind oder das Schwimmen noch nicht sicher beherrschen, sind bei der Nutzung der Schwimmbecken durch geeignete Personen zu beaufsichtigen, die erforderlichenfalls eine Rettung durchführen können. Dies gilt auch für die Nutzung des Kinderschwimmbeckens.
    2. Das Verhalten an und in den Schwimmbecken ist so auszurichten, dass andere Personen nicht belästigt oder gefährdet werden. Dies betrifft besonders das Einspringen in das Becken.
    3. Grundsätzlich ist die Mitnahme von Spielgeräten ins Wasser und das Ballspielen nicht untersagt. Es gilt dann aber besondere Rücksichtnahme gegenüber den anderen Nutzern des Schwimmbeckens. Bei erhöhtem Badebetrieb ist eine Mitnahme zu unterlassen.
    4. Jeder Badegast, muss Badebekleidung tragen, die keinen Anstoß erregt und den Anforderungen der Sauberkeit entspricht. Insbesondere Säuglinge und Kleinkinder müssen Badebekleidung tragen, die eine Verunreinigung des Wassers verhindert.
    5. Jegliche Art von Verunreinigung des Wassers ist zu vermeiden! Jeder Badende hat sich vor Benutzung der Schwimmbecken abzuduschen. Unter den Duschen der Durchschreitebecken darf keine Seife oder ähnliches verwendet werden.
    6. Die Benutzung der Schwimmbecken ist Personen mit ansteckenden Hautkrankheiten, Verbänden oder offenen Wunden untersagt.
  5. Grundsätzliches Verhalten in der Freibadanlage
    1. Die Benutzer haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit in der Freibadanlage widerspricht. Verunreinigungen oder Verschmutzungen sind zu vermeiden bzw. zu beseitigen. Das Mitbringen von Tieren ist untersagt.
    2. Jeder Besucher, der durch schuldhaftes Verhalten Einrichtungen in der Freibadanlage beschädigt, zerstört, verunreinigt oder in sonstiger Weise verunstaltet, ist zur Herstellung des ursprünglichen Zustandes bzw. zum Schadensersatz verpflichtet.
  6. Nutzung der Sammelumkleide- und Sanitärräume, Familienkabinen
    1. Die Sammelumkleide- und Sanitärräume sind für Damen und Herren getrennt und dürfen gegenseitig nicht betreten werden. Die Schließfächer sind bei Verlassen des Bades zu leeren. Dies gilt insbesondere bei Saisonende; der Vorstand behält sich vor, die Gegenstände aus verschlossenen Umkleidekabinen nach Saisonende zu entsorgen, bzw. für einen guten Zweck weiterzugeben.
  7. Verhalten bei Unglücks- oder Notfällen: Die anwesenden Mitglieder sind bei Ertrinkungsgefahr, Unglücks- und Notfällen gehalten, unverzüglich Hilfe zu leisten bzw. geeignete Rettungs- und Hilfemaßnahmen einzuleiten. Unfälle sind dem Vorstand unverzüglich in geeigneter Form mitzuteilen.
  8. Haftung
    1. Für Schäden haftet der Betreiber nur, soweit sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers oder seiner Bediensteten beruhen.
    2. Eltern haften für ihre Kinder.
    3. Für innerhalb der Freibadanlage aufbewahrte Gegenstände und Wertsachen haftet der Verein nicht.

Badeordnung so beschlossen am 24. Mai 2007.

Geändert am 28. März 2018.